Wie geht es nach der Corona-Krise weiter?

Aktuelle Info unter www.lastampa.it/verbano-cusio-ossola

Infos von der Site des Auswärtigen Amts

Aufgrund der aktuellen COVID-19-Krankheitswelle gilt in Italien eine Notfallverordnung. Es gibt gravierende Einschränkungen im Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Die zunächst bis zum 3. April 2020 geltenden Maßnahmen wurden bis zum 13. April 2020 verlängert.

Die Einreise nach Italien ist nur gestattet, wenn es sich um nachweisbare berufsbedingte Fahrten, gesundheitliche Gründe oder sonstige absolute Notwendigkeit handelt. Dies müssen Reisende in Form einer schriftlichen, überprüfbaren Einreiseerklärung darlegen. Für den Güterverkehr ist eine modifizierte Form der Einreiseerklärung vorzuweisen.

Über die Anerkennung der im Einzelfall vorgebrachten Gründe entscheidet die italienische Grenzpolizei bei der Einreise.

Im Falle der Einreise mit einem Beförderungsunternehmen müssen Reisende beim Einstieg in das Transportmittel dem Beförderer diese Einreiseerklärung übergeben und ihm eine Prüfung der gemachten Angaben ermöglichen. Anzugeben sind: Adresse der Unterkunft, in der die freiwillige 14-tägige Selbstisolierung/überwachte Quarantäne stattfinden soll; privates/eigenes Transportmittel zur Erreichung der vorgenannten Unterkunft; telefonische Festnetz-, auch mobile Erreichbarkeit während des gesamten Zeitraums der Selbstisolierung/ Quarantäne.